Therapie verstehen

Physiotherapie und Krankenkasse: Verordnung, Sitzungen, Kosten

Wie viele Sitzungen zahlt die Grundversicherung? Wie lange ist eine Verordnung gültig? Und was gilt ohne Verordnung? Die Antworten stehen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung — hier sind sie in verständlicher Form, mit Verweis auf den Gesetzestext.

9 Min Lesezeit Aktualisiert 2. September 2026 Therapie verstehen 5 Quellen
Kurz zusammengefasst
  • Je ärztlicher Anordnung übernimmt die Grundversicherung höchstens neun Sitzungen; die erste Behandlung muss innert fünf Wochen stattfinden.
  • Die Grenze von 36 Sitzungen gilt pro Krankheitsbild, nicht pro Kalenderjahr — ein weit verbreiteter Irrtum.
  • Auch mit Verordnung zahlen Sie mit: zuerst die Franchise, danach 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einer Jahresobergrenze.

Was die Grundversicherung übernimmt

Physiotherapie ist eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung und eine Erkrankung des muskuloskelettalen oder neurologischen Systems oder der inneren Organe und Gefässe, soweit sie der Physiotherapie zugänglich ist.

Die Verordnung listet die übernommenen Massnahmen ausdrücklich auf. Dazu gehören unter anderem aktive und passive Bewegungstherapie, manuelle Therapie, medizinische Trainingstherapie, lymphologische Physiotherapie und Beckenboden-Physiotherapie. Auch physikalische Massnahmen wie Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Ultraschall sowie Muskel- und Bindegewebsmassage zählen dazu, wenn sie Teil der angeordneten Therapie sind.

Grundversicherung: was gedeckt ist Mit ärztlicher Anordnung übernimmt die Grundversicherung Physiotherapie, manuelle Therapie und Bewegungstherapie, lymphologische Physiotherapie, Muskel- und Bindegewebsmassage als Teil der Therapie sowie Sturzprävention ab 65. Nicht gedeckt sind Wellness-Massagen und Behandlungen ohne ärztliche Anordnung. Physiotherapie mit ärztlicher Anordnung Manuelle Therapie, Bewegungstherapie Lymphologische Physiotherapie Muskel- und Bindegewebsmassage als Teil der Therapie Sturzprävention ab 65 nach anerkanntem Konzept Wellness-Massage ohne Anordnung Behandlung ohne ärztliche Anordnung
Grundversicherung: was gedeckt ist Quelle: KLV Art. 5 Abs. 1

Neun Sitzungen, fünf Wochen: die beiden wichtigen Fristen

Zwei Zahlen bestimmen den Ablauf. Erstens: Die Versicherung übernimmt je ärztlicher Anordnung die Kosten von höchstens neun Sitzungen. Zweitens: Die erste Behandlung muss innert fünf Wochen seit der Anordnung durchgeführt werden.

Die Fünf-Wochen-Frist wird in der Praxis am häufigsten übersehen. Verstreicht sie, kann die Behandlung nicht mehr über die Grundversicherung abgerechnet werden — es braucht eine neue ärztliche Anordnung. Vereinbaren Sie den ersten Termin deshalb zügig, auch wenn die Beschwerden gerade erträglich sind. Die Frist gilt nur für den Beginn; für Folgeverordnungen greift sie nicht.

Sind die neun Sitzungen aufgebraucht und die Therapie noch nicht abgeschlossen, braucht es für weitere Sitzungen eine neue ärztliche Anordnung.

Der Weg einer Physiotherapie-Verordnung Fünf Schritte: ärztliche Anordnung mit Diagnose, erste Behandlung innerhalb von fünf Wochen, bis zu neun Sitzungen je Anordnung, für weitere Sitzungen eine neue Anordnung, ab der 37. Sitzung Bericht an den Vertrauensarzt. 1 Ärztliche Anordnung mit Diagnose 2 Erste Behandlung innert 5 Wochen 3 Bis 9 Sitzungen je Anordnung 4 Weitere Sitzungen neue Anordnung nötig 5 Ab 37. Sitzung über Vertrauensarzt
Der Weg einer Physiotherapie-Verordnung Quelle: KLV Art. 5

36 Sitzungen — pro Krankheitsbild, nicht pro Jahr

Ab der 37. Sitzung ändert sich das Verfahren: Soll die Therapie weiter zulasten der Versicherung laufen, berichtet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt und unterbreitet einen begründeten Vorschlag zur Fortsetzung. Die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt prüft diesen Vorschlag und beantragt, ob, in welchem Umfang und für welche Zeitdauer die Physiotherapie zulasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. Entschieden ist es damit noch nicht: Abgerechnet werden kann die Langzeitbehandlung erst mit der ausdrücklichen Kostengutsprache des Versicherers.

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: Die 36 Sitzungen seien ein Jahreskontingent. Das sind sie nicht. Verordnungen und Serien beziehen sich auf ein Krankheitsbild, also einen Fall. Die Sitzungen werden pro fortlaufende Therapie zusammengezählt — nicht pro Kalenderjahr. Wer im Frühling wegen der Schulter und im Herbst wegen des Knies in Behandlung ist, beginnt für das zweite Beschwerdebild eine eigene Zählung.

Wichtig: Diese Regeln betreffen die Abrechnung, nicht die Therapie. Wie viele Sitzungen Sie tatsächlich brauchen, hängt vom Beschwerdebild ab und wird individuell festgelegt.

Auch mit Verordnung zahlen Sie mit: Franchise und Selbstbehalt

Dass Physiotherapie eine Pflichtleistung ist, heisst nicht, dass sie für Sie gratis ist. Zwei Beträge tragen Sie selbst — und sie werden häufig verwechselt.

Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag, den Sie zuerst selbst bezahlen, bevor die Versicherung überhaupt einsetzt. Für Erwachsene beträgt die ordentliche Franchise 300 Franken pro Jahr; wer eine höhere Franchise wählt, zahlt weniger Prämie und mehr im Krankheitsfall. Kinder und Jugendliche zahlen keine ordentliche Franchise.

Der Selbstbehalt kommt danach: Von den Kosten, welche die Franchise übersteigen, tragen Sie 10 Prozent — für Erwachsene höchstens 700 Franken pro Jahr, für Kinder und Jugendliche bis 18 höchstens 350 Franken.

Beides gilt für alle Leistungen der Grundversicherung zusammen, nicht je Behandlung. Wer im selben Jahr schon andere Kosten hatte, ist unter Umständen bereits darüber hinaus.

Wichtig: Die genauen Beträge hängen von Ihrer Police ab — welche Franchise Sie gewählt haben und wie viel Sie im laufenden Jahr bereits getragen haben. Diese Auskunft gibt Ihnen Ihre Krankenkasse; wir können sie nicht für Sie berechnen.

Ohne Verordnung: Behandlung als Privatzahler

Sie können auch ohne ärztliche Anordnung direkt in die Therapie kommen. Das kann interessant sein, wenn Sie eine hohe Franchise gewählt haben und die Kosten ohnehin selbst tragen, oder wenn Sie eine Behandlung ohne vorherigen Arztbesuch wünschen.

Bei uns kostet eine Behandlung von 25 bis 30 Minuten CHF 65.–. Eine Massage — klassisch, medizinisch oder als Sportmassage — kostet CHF 65.– für 30 Minuten und CHF 130.– für 60 Minuten. Ob Ihre Zusatzversicherung etwas daran übernimmt, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse — das ist von Police zu Police verschieden.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen

Für den Einstieg genügen wenige Dinge; alles Weitere klären wir im Erstgespräch.

  • Die ärztliche Verordnung, falls vorhanden — sonst kommen Sie als Privatzahlerin oder Privatzahler
  • Ihre Versichertenkarte
  • Bequeme Kleidung, in der Sie sich bewegen können
  • Berichte zu Voruntersuchungen oder Operationen, falls vorhanden
  • Eine Liste Ihrer Medikamente, wenn Sie regelmässig welche einnehmen

Was sich beim Tarif ändert

Die Preise für Physiotherapie zulasten der Grundversicherung sind nicht frei gesetzt, sondern im Tarifvertrag mit den Versicherern geregelt. Diese Tarifstruktur wird zurzeit erneuert: Die Tarifpartner haben im April 2026 eine neue Struktur beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht; vorgesehen ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2027.

Für Patientinnen und Patienten ändert sich am Grundsatz nichts: Mit ärztlicher Anordnung bleibt Physiotherapie eine Pflichtleistung. Sobald die Details feststehen, aktualisieren wir diesen Beitrag.

Wichtig: Stand dieser Angabe: 2. September 2026. Die Genehmigung durch den Bundesrat stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Abklärung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen

  1. Gesetzestext Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 5 Physiotherapie Eidgenössisches Departement des Innern · SR 832.112.31 · Stand am 1. August 2026
  2. Fachverband Frequently Asked Questions — Verordnung von Physiotherapie im KVG-Bereich FMH — Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte · 31. Oktober 2022
  3. Behörde Krankenversicherung: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte Bundesamt für Gesundheit BAG · Rechtsgrundlage: KVV Art. 103–105, SR 832.102 · abgerufen 2. September 2026
  4. Fachverband Neue Tarifstruktur für Physiotherapie beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht Physioswiss, H+ Die Spitäler der Schweiz, prio.swiss · eingereicht 2. April 2026 · Inkraftsetzung per 1. Januar 2027 vorgesehen, Genehmigung des Bundesrates vorbehalten
  5. Behörde Leistungen: Physiotherapie Bundesamt für Gesundheit BAG · abgerufen 2. September 2026

Zuletzt gegen die Quellen abgeglichen am 2. September 2026.

Häufige Fragen
Wie viele Physiotherapie-Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Je ärztlicher Anordnung übernimmt die Grundversicherung höchstens neun Sitzungen. Für weitere Sitzungen ist eine neue ärztliche Anordnung nötig. Ab der 37. Sitzung braucht es einen Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt und die ausdrückliche Kostengutsprache des Versicherers.
Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?
Die erste Behandlung muss innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung stattfinden. Wird diese Frist verpasst, braucht es eine neue Verordnung. Für Folgeverordnungen gilt die Frist nicht.
Gelten die 36 Sitzungen pro Jahr?
Nein. Verordnungen und Serien beziehen sich auf ein Krankheitsbild, also einen Fall, und werden pro fortlaufende Therapie zusammengezählt — nicht pro Kalenderjahr.
Brauche ich für Physiotherapie eine ärztliche Verordnung?
Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung ja. Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Privatzahlerin oder Privatzahler möglich; die Kosten tragen Sie dann selbst.
Was kostet Physiotherapie ohne Verordnung?
Bei OsteoVital kostet eine Behandlung von 25 bis 30 Minuten CHF 65.–.
Ist Physiotherapie mit Verordnung für mich gratis?
Nein. Zuerst tragen Sie die Franchise — für Erwachsene ordentlich 300 Franken pro Jahr, je nach gewählter Police auch mehr. Danach zahlen Sie 10 Prozent Selbstbehalt, für Erwachsene höchstens 700 Franken pro Jahr, für Kinder und Jugendliche höchstens 350 Franken. Beides gilt für alle Leistungen der Grundversicherung zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag, den Sie zuerst selbst bezahlen, bevor die Versicherung einsetzt. Der Selbstbehalt sind 10 Prozent der Kosten, die darüber hinausgehen, begrenzt auf einen Jahreshöchstbetrag. Es sind zwei verschiedene Beträge, keine zwei Wörter für dasselbe.