Alltag & Beschwerden

Physiotherapie zu Hause: wann ein Hausbesuch möglich ist

Nicht alle können in die Praxis kommen. Der Hausbesuch bringt die Behandlung in die vertraute Umgebung. Damit die Krankenkasse ihn übernimmt, muss allerdings ein Detail auf der Verordnung stehen — das geht häufig vergessen.

4 Min Lesezeit Aktualisiert 2. September 2026 Alltag & Beschwerden 2 Quellen
Kurz zusammengefasst
  • Der Hausbesuch richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können.
  • Die Domizilbehandlung muss ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein, sonst ist sie nicht abrechenbar.
  • In der Region Sissach bieten wir Hausbesuche in acht Gemeinden an.

Für wen der Hausbesuch gedacht ist

Physiotherapie zu Hause ist sinnvoll, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil sind oder Ihnen ein Fahrzeug fehlt und der Weg in die Praxis nicht möglich ist.

Nach Terminvereinbarung kommen wir zu Ihnen und führen die Behandlung in Ihrer vertrauten Umgebung durch. Das hat einen praktischen Vorteil: Wir sehen die Umgebung, in der Sie sich täglich bewegen — Treppen, Türschwellen, Sitzhöhen — und können die Therapie darauf ausrichten.

Das Detail auf der Verordnung

Damit ein Hausbesuch über die Grundversicherung abgerechnet werden kann, muss er ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung festgehalten sein. Dasselbe gilt, wenn zwei Behandlungen pro Tag stattfinden sollen. Fehlt der Vermerk, ist die Behandlung nicht abrechenbar.

Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt also, die Domizilbehandlung direkt auf der Verordnung zu vermerken. Ein Nachtrag durch die Physiotherapie ist nicht zulässig — ärztliche Eintragungen dürfen von uns weder geändert noch ergänzt werden.

Wichtig: Ein nachträglich ergänzter Vermerk macht die Verordnung ungültig. Im Zweifel stellt die Praxis eine neue aus — das ist schneller als eine abgelehnte Rechnung.

Wo wir Hausbesuche anbieten

In der Region Sissach bieten wir die Domizilbehandlung in folgenden Gemeinden an:

  • Diepflingen
  • Gelterkinden
  • Itingen
  • Lausen
  • Sissach
  • Thürnen
  • Tenniken
  • Zunzgen
Wichtig: Für den Standort Wohlen geben wir das Einzugsgebiet bekannt, sobald die Praxis eröffnet ist.

Wie Sie einen Hausbesuch anfragen

Wählen Sie in der Online-Terminanfrage die Behandlung «Hausbesuch / Domizilbehandlung» und geben Sie Ihre Adresse in der Bemerkung an. Wir melden uns zur Abstimmung persönlich bei Ihnen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Abklärung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen

  1. Gesetzestext Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 5 Physiotherapie Eidgenössisches Departement des Innern · SR 832.112.31 · Stand am 1. August 2026
  2. Fachverband Frequently Asked Questions — Verordnung von Physiotherapie im KVG-Bereich FMH — Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte · 31. Oktober 2022

Zuletzt gegen die Quellen abgeglichen am 2. September 2026.

Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Hausbesuch?
Ja, sofern die Domizilbehandlung ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung vermerkt ist. Fehlt der Vermerk, kann die Behandlung nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden.
In welchen Gemeinden bieten Sie Hausbesuche an?
In der Region Sissach: Diepflingen, Gelterkinden, Itingen, Lausen, Sissach, Thürnen, Tenniken und Zunzgen.
Wie vereinbare ich einen Hausbesuch?
Über die Online-Terminanfrage mit der Behandlung «Hausbesuch / Domizilbehandlung» oder telefonisch. Wir melden uns zur Abstimmung persönlich.