Alltag & Beschwerden

Sturzprävention ab 65: seit Juli 2026 eine Leistung der Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2026 steht die physiotherapeutische Sturzabklärung und -beratung für Menschen ab 65 ausdrücklich in der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Was das konkret bedeutet, an welche Konzepte die Leistung gebunden ist und wie Sie dazu kommen.

8 Min Lesezeit Aktualisiert 2. September 2026 Alltag & Beschwerden 4 Quellen
Kurz zusammengefasst
  • Seit dem 1. Juli 2026 führt die Krankenpflege-Leistungsverordnung Massnahmen bei moderatem oder hohem Sturzrisiko ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausdrücklich als übernommene Leistung.
  • Die Massnahmen müssen nach einem der beiden in der Verordnung genannten Konzepte erfolgen — es ist kein beliebiges Trainingsangebot.
  • Wie bei jeder Physiotherapie braucht es eine ärztliche Anordnung.

Was seit dem 1. Juli 2026 gilt

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung listet in Artikel 5 auf, welche physiotherapeutischen Leistungen die Grundversicherung übernimmt. Neben Bewegungstherapie, manueller Therapie und den physikalischen Massnahmen steht dort seit dem 1. Juli 2026 ein eigener Buchstabe für die Sturzprävention.

Übernommen werden Massnahmen der multifaktoriellen Untersuchung, Abklärung, Beratung, Instruktion, Koordination oder Stärkung der Adhärenz bei Störungen mit moderatem oder hohem Sturzrisiko bei Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.

Das Bundesamt für Gesundheit begründet die Änderung damit, dass entsprechende Leistungen zwar bereits erbracht und vergütet wurden, dabei aber Rechtsunsicherheit über die Leistungspflicht und Schwierigkeiten bei der tariflichen Abgeltung bestanden. Die ausdrückliche Nennung schafft Klarheit.

«Multifaktoriell» ist dabei der Kern: Ein Sturz hat selten eine einzelne Ursache. Kraft, Gleichgewicht, Sehvermögen, Medikamente und die Wohnsituation greifen ineinander — und genau deshalb wird nicht nur trainiert, sondern zuerst abgeklärt und beraten.

Warum das Thema Gewicht hat

Das Bundesamt für Gesundheit nennt für das Jahr 2023 rund 90 000 registrierte und behandelte Sturzverletzungen bei Personen über 65 Jahren in der Schweiz.

Stürze im Alter können die Gesundheit verschlechtern, die Lebensqualität beeinträchtigen und eine Hospitalisierung oder Pflegebedürftigkeit zur Folge haben. Zugrunde liegt in der Regel eine Pathologie oder Krankheit — etwa wenn altersbedingt verminderte Kraft, Seh- oder Hörleistung mit anderen körperlichen Einschränkungen oder Umgebungsfaktoren zusammenwirkt.

An welche Konzepte die Leistung gebunden ist

Die Verordnung lässt die Ausgestaltung nicht offen. Die Massnahmen müssen nach einem von zwei ausdrücklich genannten Dokumenten erfolgen: dem «Manual StoppSturz, Vorgehen Physiotherapie» von Physioswiss oder dem «Konzept Aufsuchende Sturzrisikoabklärung und -beratung» der Rheumaliga Schweiz. Beide sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit veröffentlicht.

Für Sie als Patientin oder Patient heisst das: Es handelt sich nicht um ein beliebiges Trainingsangebot, sondern um ein strukturiertes Vorgehen mit definierten Schritten. Das Konzept der Rheumaliga sieht beispielsweise einen einmaligen Hausbesuch vor, bei dem mit strukturierten Fragebögen, klinischen Tests und einer Abklärung der Wohnräume gearbeitet wird. Danach folgen Beratung und Instruktion entsprechend den individuellen Risikofaktoren, ein Abschlussbericht zuhanden der anordnenden Ärztin oder des anordnenden Arztes sowie Nachkontrollen per Telefon nach vier Wochen und nach vier Monaten.

Behandlungen, die sich aus einer solchen Abklärung ergeben — etwa gezieltes Kraft- und Gleichgewichtstraining — laufen weiterhin über die allgemeinen Bestimmungen zur Physiotherapie und sind nicht an diese Konzepte gebunden.

Wie Sie dazu kommen

Der Weg ist derselbe wie bei jeder Physiotherapie zulasten der Grundversicherung: Es braucht eine ärztliche Anordnung. Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt darauf an, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie sind in den letzten zwölf Monaten gestürzt — auch wenn nichts passiert ist
  • Sie fühlen sich beim Gehen oder Aufstehen unsicher
  • Sie vermeiden bestimmte Wege oder Aktivitäten aus Angst zu stürzen
  • Sie nehmen mehrere Medikamente gleichzeitig ein
  • Ihre Kraft oder Ihr Gleichgewicht haben spürbar nachgelassen
Wichtig: Ein Sturz ohne Folgen ist kein Grund zur Verharmlosung — er ist der beste Zeitpunkt für eine Abklärung, solange noch nichts passiert ist.

Was wir dazu anbieten — und was nicht

Wir behandeln Kraft, Gleichgewicht, Koordination und Gangsicherheit im Rahmen der Physiotherapie und beziehen die Alltagssituation ein. Ob wir die Sturzpräventions-Positionen nach den genannten Konzepten abrechnen, klären Sie am besten direkt mit uns — sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an.

Was zusätzlich hilft, liegt oft ausserhalb der Praxis: gutes Licht im Treppenhaus, feste Schuhe statt Finken, lose Teppiche befestigen, Handläufe nutzen. Diese Punkte gehen wir in der Beratung mit Ihnen durch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Abklärung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen

  1. Gesetzestext Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 5 Physiotherapie Eidgenössisches Departement des Innern · SR 832.112.31 · Stand am 1. August 2026
  2. Behörde Kommentar zu den Änderungen der KLV per 1. Juli 2025 Bundesamt für Gesundheit BAG · Ziff. 2.1 zu Art. 5 Abs. 1 Bst. d; die Bestimmung zur Sturzprävention tritt gemäss diesem Dokument per 1. Juli 2026 in Kraft
  3. Fachverband Manual StoppSturz, Vorgehen Physiotherapie Physioswiss — Schweizer Physiotherapie Verband · 5. August 2021 · Referenzdokument zu KLV Art. 5 Abs. 1 Bst. d, publiziert vom BAG
  4. Fachverband Konzept Aufsuchende Sturzrisikoabklärung und -beratung Rheumaliga Schweiz · 28. Februar 2025 · Referenzdokument zu KLV Art. 5 Abs. 1 Bst. d, publiziert vom BAG

Zuletzt gegen die Quellen abgeglichen am 2. September 2026.

Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Sturzprävention?
Seit dem 1. Juli 2026 nennt die Krankenpflege-Leistungsverordnung Massnahmen bei moderatem oder hohem Sturzrisiko ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausdrücklich als übernommene Leistung, sofern sie nach einem der beiden dort genannten Konzepte erfolgen. Wie bei jeder Physiotherapie braucht es eine ärztliche Anordnung.
Ab welchem Alter gilt das?
Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, bei moderatem oder hohem Sturzrisiko.
Ich bin einmal gestürzt, aber nichts ist passiert. Lohnt sich eine Abklärung?
Ein Sturz ohne Folgen ist ein guter Anlass für eine Abklärung. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an.